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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER KANZLEI DER BEEIDIGTEN UND TECHNISCHEN ÜBERSETZER

§ 1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von der Kanzlei der beeidigten und technischen Übersetzer mit Sitz in Poznan/Posen (nachstehen die „Kanzlei“) erbrachten Übersetzungs- und Dolmetschleistungen. Die diesbezügliche Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
  2. Die Kanzlei garantiert, dass ihre Leistungen pünktlich, zuverlässig und auf dem höchstmöglichen Qualitätsniveau erbracht werden.

§ 2. Aufträge erteilen, annehmen und wiederrufen

  1. Nach Eingang einer Angebotsanfrage nimmt die Kanzlei eine kostenlose Bewertung zur Übersetzung der übermittelten, zu übersetzenden Materialien vor sowie legt in Absprache mit dem Kunden die Modalitäten und Termine für die Erfüllung des Auftrags fest.
  2. Die Inangriffnahme der Übersetzung durch die Kanzlei setzt das Vorliegen eines schriftlichen Auftrags des Kunden voraus, der per Post, Fax, E-Mail zu übermitteln ist oder am Sitz der Kanzlei persönlich eingereicht werden muss (gilt nicht für Kunden, mit denen die Kanzlei eine Dauer-Geschäftsbeziehung vertraglich vereinbart hat). Mit dem Auftrag hat der Kunde auch sämtliche Vorgaben, Anforderungen und Wünsche im Hinblick auf die anzufertigende Übersetzung mitzuteilen.
  3. Die Kanzlei kann die Annahme eines Auftrags aus berechtigten Gründen verweigern.
  4. Der Kunde ist berechtigt, die in Auftrag gegebene Übersetzungs- bzw. Dolmetschleistung jederzeit zu widerrufen. Er ist dann allerdings verpflichtet, den vor dem Widerruf des Auftrags fertiggestellten Teil der (schriftlichen) Übersetzung zu vergüten bzw. für 2 Stunden Dolmetschleistungen zu zahlen, sofern der entsprechende Auftrag innerhalb von weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Ausführungstermin  widerrufen wurde. Der Auftragswiderruf hat schriftlich zu erfolgen.
  5. Mit der Erteilung eines Auftrags gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

§ 3. (Schriftliche) Übersetzungen

  1. Die Bewertung von Übersetzungen richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
  2. Als grundlegende Abrechnungseinheit für das zu übersetzende Textvolumen gilt 1 Normseite, die:
    • bei normalen Übersetzungen 1600 Zeichen einschl. Leerzeichen und
    • bei beglaubigten Übersetzungen 1125 Zeichen einschl. Leerzeichen umfasst.
  3. Für die Ermittlung des abrechnungsrelevanten Textvolumens (Zeichenanzahl) ist der ausgangssprachliche Text maßgebend. Sollte das zu übersetzende Dokument in einem nicht bearbeitbaren Format vorliegen, so behält sich die Kanzlei das Recht vor, das abrechnungsrelevante Textvolumen - nach ihrem Ermessen - auf der Grundlage entweder des mit einem OCR-Programm erkannten, ausgangssprachlichen Dokumentes oder der fertiggestellten Übersetzung zu ermitteln.
  4. Bei normalen Übersetzungen wird die Anzahl der Normseiten auf 0,5 Seite aufgerundet. Bei beglaubigten Übersetzungen gilt jede angefangene Seite als 1 ganze übersetzte Seite.
  5. Die Kanzlei behält sich das Recht vor, den ihr u.U. entstandenen Mehraufwand im Zusammenhang mit der schlechten sprachlichen Qualität oder der schlechten Textlesbarkeit (handschriftliche Texte, qualitativ schlechte Kopien), der Textstilistik, komplexer Formatierung, zusätzlichem Aufwand für die grafische Bearbeitung etc. in Rechnung zu stellen. Von den evtl. anfallenden Zusatzgebühren wird der Kunde von der Kanzlei vor der Annahme des Auftrags in Kenntnis gesetzt.
  6. Im Übersetzungspreis sind enthalten: die übliche redaktionelle Bearbeitung, das Ausdrucken der Übersetzung in einfacher Ausfertigung und/oder die Aufzeichnung auf einer CD und einem anderen Datenträger.
  7. Hat der Kunde für die Ausführung des Auftrags keine Uhrzeit festgelegt, so gilt als vereinbart, dass die Übersetzung an den Kunden am vereinbarten Fertigstellungstag spätestens bis 17:00 Uhr übermittelt wird.
  8. Bei zu veröffentlichenden Texten wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Redaktion und Korrektur des Textes in Eigenregie vornimmt. Die o.g. Leistungen können von der Kanzlei im Auftrag des Kunden gegen Aufpreis erbracht werden.
  9. Bei großen Aufträgen kann die Kanzlei eine Vorauszahlung vor der Ausführung der Übersetzung verlangen.

§ 4. Dolmetschen

  1. Die Bewertung von Dolmetschleistungen richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste, wobei die jeweiligen Auftragsmodalitäten (Reisekosten, Unterkunftskosten, etc.) mit berücksichtigt werden.
  2. Die Arbeitszeit des Dolmetschers wird ab dem Zeitpunkt (Uhrzeit), an dem das Dolmetschen begann, bis zum dessen Ende (Uhrzeit) gerechnet. Die Pausen beim Dolmetschen, die weniger als 2 Stunden dauern, fließen in die Arbeitszeit des Dolmetschers ein. Pausen, die über 2 Stunden hinausgehen, sind im Auftrag festzuhalten.
  3. Jede angefangene Arbeitsstunde des Dolmetschers gilt als volle Stunde, es sei denn, es wurden diesbezüglich andere Abrechnungsmodalitäten vereinbart.
  4. Die Mindestvergütung für die an einem Tag erbrachten Dolmetschleistungen entspricht dem für 2 Arbeitsstunden geltenden Satz. Bei Arbeit in der Nacht (22:00-6:00 Uhr) und an arbeitsfreien Tagen wird der Satz verdoppelt.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche verfügbaren Materialien bereitzustellen, die für die Vorbereitung auf den Dolmetschauftrag von Relevanz sind.

§ 5. Urheberrechte

  1. Das Urheberrecht an der Übersetzung geht auf den Kunden mit der Zahlung des vollen Betrages über, der in der von der Kanzlei für die erbrachten Leistungen ausgestellten Rechnung ausgewiesen ist.
  2. Bei Veröffentlichung der von der Kanzlei übersetzten Materialien oder deren Weiterverkauf ist der Kunde verpflichtet, hierzu die Zustimmung der Kanzlei zu erhalten (nach Maßgabe des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 4. Februar 1994 – GBl. Dz.U. Nr. 24, Pos. 83) sowie die sich aus dem Urheberrecht ergebende Beteiligung der Kanzlei zu bestimmen.
  3. Die vorstehende Klausel gilt nicht für die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Artikeln und Arbeiten, gegen die die Kanzlei keine Urheberrechte geltend macht.

§ 6. Vertraulichkeit

  1. Sämtliche Dokumente und Hilfsmaterialien, die der Kunde der Kanzlei bereitstellt, werden vertraulich behandelt und in geeigneter Weise sicher aufbewahrt.
  2. Auf Wunsch des Kunden kann sich die Kanzlei verpflichten, die bereitgestellten Materialien nicht aufzubewahren und diese nach Auftragsausführung von sämtlichen Datenträgern unverzüglich zu entfernen.

§ 7. Haftung

  1. Für die Ausführung des Auftrags haftet die Kanzlei bis zur Höhe des Nettopreises der erbrachten Leistung.
  2. Die Kanzlei übernimmt keine Haftung für fachliche Mängel in der Übersetzung, die auf Fehler im ausgangssprachlichen Text zurückzuführen sind.
  3. Die Kanzlei übernimmt keine Haftung für Verspätungen und Mängel, die auf Umstände zurückzuführen sind, die nicht in ihrem Einflussbereich liegen, wie höhere Gewalt, Internet-, Telefon-, Stromausfall, etc.

§ 8. Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten

  1. Die Zahlung für die erbrachte Leistung erfolgt auf Grund einer von der Kanzlei ausgestellten Rechnung.
  2. Zahlungsform: Überweisung auf das in der Rechnung genannte Bankkonto oder ein anderer mit dem Kunden vereinbarter Zahlungsweg.
  3. Zahlungsziel: 10 Kalendertage ab Rechnungsstellung. Ein längeres Zahlungsziel bedarf einer individuellen Vereinbarung.
  4. Die erstellte Übersetzung bleibt Eigentum der Kanzlei bis zur vollen Zahlung der zustehenden Vergütung durch den Kunden.

§ 9. Beanstandungen

  1. Der Kunde ist berechtigt, Beanstandungen innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erbringung der Leistung zu melden. Die Beanstandung hat schriftlich zu erfolgen und muss hinreichend begründet sein.
  2. Wird die Beanstandung anerkannt, so nimmt die Kanzlei eine Überprüfung der Übersetzung auf eigene Kosten vor oder – im Einvernehmen mit dem Kunden – gewährt diesem einen Rabatt, dessen Höhe dem Umfang der festgestellten Mängel entspricht.
  3. Beanstandungen von Express-Übersetzungen (über 8 Normseiten an einem Tag) werden nicht berücksichtigt.
  4. Sollte die Übersetzung vom Kunden vor der Zahlungsleistung – in welcher Form auch immer – verwendet werden, so gilt es, dass der Kunde die erbrachte Leistung vorbehaltlos angenommen hat.

§ 10. Schlussbestimmungen

  1. Die Kanzlei behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Preisliste zu ändern. Die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preisliste werden auf unserer Website www.ktpt.pl veröffentlicht.
  2. Mit der Erteilung eines Auftrags erkennt der Kunde die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang an.
  3. Die Kanzlei kann mit dem Kunden eine Dauer-Geschäftsbeziehung zu Vorzugskonditionen vertraglich vereinbaren. Sollte ein solcher Vertrag von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, so haben die vertraglichen Bestimmungen Vorrang.
  4. Auf Sachverhalte, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in einem separaten Vertrag über die Begründung einer Dauer-Geschäftsbeziehung nicht geregelt sind, finden die zivilrechtlichen Vorschriften Anwendung.